Investitionsabzugsbetrag

 In 2. Tipps für Unternehmen, 3. Allgemein

Es ist möglich größere bewegliche Wirtschaftsgüter über den sogenannten Investitionsabzugsbetrag bis zu 40% geltend zu machen.

Bei der Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2019 und evtl. noch 2018 können Abschreibungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. So kann u.a. eine Investitionsrücklage für kleine und mittlere Betriebe in Betracht kommen. Nähere Information entnehmen Sie dem beigefügten Steuerratgeber.

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